Rechtsprechung
FG Nürnberg, 10.05.2007 - IV 173/2005 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Versagung einer Gewährung von Eigenheimzulage mit Kinderzulage; Förderungsschädlichkeit einer Gegenleistung gleich welcher Art und Höhe (bezüglich des Merkmals der unentgeltlichen Überlassung der Wohnung an ein Familienmitglied); Gewährung eines ...
- Judicialis
EigZulG § 1; ; EigZulG § 2 S. 1; ; EigZulG § 4 S. 1; ; EigZulG § 4 S. 2; ; AO 1977 § 15
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EigZulG § 2 Abs. 1 § 4 Abs. 2
Eigenheimzulage bei Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens des Wohnungsnutzers an den Wohnungseigentümer - Anschaffungskosten bei Erwerb von einem nahen Angehörigen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Eigenheimzulage bei Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens des Wohnungsnutzers an den Wohnungseigentümer - Anschaffungskosten bei Erwerb von einem nahen Angehörigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 07.07.2005 - IX R 77/03
EigZul - Anschaffungskosten bei Übernahme von Verbindlichkeiten
Auszug aus FG Nürnberg, 10.05.2007 - IV 173/05
Da die Wohnungseigentumsförderung den Begünstigten von den zur Erlangung des Wohnungseigentums erforderlichen Aufwendungen entlasten soll, hat nur derjenige Anspruch auf die Grundförderung, dem tatsächlich eigene Aufwendungen in Form von Anschaffungs- oder Herstellungskosten erwachsen sind (vgl. BFH-Urteile vom 07.07.2005 IX R 77/03, BFH/NV 2006, 31;vom 13.01.1993 X R 53/91, BStBl. II 1993, 346 zum § 10 e EStG).Die Übernahme von Verbindlichkeiten des Veräußerers führt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, da dem Erwerber durch die Begleichung der Verbindlichkeit Aufwendungen entstehen, die er auf sich nimmt, um Eigentümer der Wohnung zu werden (z.B. BFH-Urteile vom 24.03.1993 X R 25/91, BStBl II 1993, 704;vom 07.07.2005 IX R 77/03, BFH/NV 2006, 31).
Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn es sich um private Vorgänge handelt, die steuerlich durch das Eigenheimzulagengesetz begünstigt sind (BFH-Urteile vom 01.03.2005 IX R 70/03, BFH/NV 2005, 1245, undvom 07.07.2005 IX R 77/03, BFH/NV 2006, 31).
- BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97
Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen
Auszug aus FG Nürnberg, 10.05.2007 - IV 173/05
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH bedürfen langfristige Darlehen, zu denen jedenfalls Kredite mit einer Laufzeit von mehr als 4 Jahren zu rechnen sind, auch bei günstigen Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers grundsätzlich einer werthaltigen verkehrsüblichen Besicherung (vgl. BFH-Urteil vom 25.01.2000 VIII R 50/97, BStBl. II 2000, 393). - BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen
Auszug aus FG Nürnberg, 10.05.2007 - IV 173/05
Der Darlehensvertrag muss, um steuerliche Anerkennung zu finden, Vereinbarungen über die Laufzeit, die Modalitäten der Rückzahlung, Höhe und Zahlungszeitpunkt der Zinsen sowie bei langfristigen Darlehen eine ausreichende Darlehensbesicherung enthalten (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780; Stuhrmann in Bordewin/Brandt, EigZulG, § 8 Tz. 7 a).
- BFH, 13.01.1993 - X R 53/91
Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG nur bei entgeltlichem Erwerb der Wohnung
Auszug aus FG Nürnberg, 10.05.2007 - IV 173/05
Da die Wohnungseigentumsförderung den Begünstigten von den zur Erlangung des Wohnungseigentums erforderlichen Aufwendungen entlasten soll, hat nur derjenige Anspruch auf die Grundförderung, dem tatsächlich eigene Aufwendungen in Form von Anschaffungs- oder Herstellungskosten erwachsen sind (…vgl. BFH-Urteile vom 07.07.2005 IX R 77/03, BFH/NV 2006, 31;vom 13.01.1993 X R 53/91, BStBl. II 1993, 346 zum § 10 e EStG). - BFH, 31.07.2001 - IX R 9/99
Eigenheimzulage für unentgeltliche Wohnungsüberlassung
Auszug aus FG Nürnberg, 10.05.2007 - IV 173/05
Ist dementsprechend eine Gegenleistung gleich welcher Art und Höhe förderungsschädlich (vgl. BFH-Urteil vom 31.07.2001 IX R 9/99, BStBl. II 2002, 77;… Wacker, EigZulG, § 4 Rz. 27 a.E.;… Blümich/Erhard EigZulG § 4 Rz. 24;… Stuhrmann in Bordewin/Brandt, EigZulG, § 4, Rz. 7), so kann auch in der Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens durch einen Wohnungsnutzer an die Wohnungseigentümerin in Höhe einer möglichen Zinsermäßigung jedenfalls eine die Förderung nach § 4 Satz 2 EigZulG ausschließende Gegenleistung liegen, wenn das Darlehen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Wohnungsüberlassung steht (vgl. BFH in BStBl. II 2002, 77). - BFH, 22.04.1998 - X R 163/94
Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten
Auszug aus FG Nürnberg, 10.05.2007 - IV 173/05
Anschaffungskosten durch "Übernahme von Verbindlichkeiten" des Veräußerers liegen nicht vor, wenn die Verbindlichkeiten vom Erwerber, einem nahen Angehörigen, nur kumulativ übernommen werden, und weder klare und eindeutige Vereinbarungen über deren Tilgung (durch den Erwerber) vorliegen, noch erkennbar ist, mit welchen Mitteln diese getilgt werden könnten (vgl. BFH-Urteil vom 22.04.1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24;… Blümich/Erhard, EigZulG, § 8 Rz. 81 "Übernahme von Verbindlichkeiten"). - BFH, 24.03.1993 - X R 25/91
Abzug von Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG bei teilentgeltlichem Erwerb
Auszug aus FG Nürnberg, 10.05.2007 - IV 173/05
Die Übernahme von Verbindlichkeiten des Veräußerers führt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, da dem Erwerber durch die Begleichung der Verbindlichkeit Aufwendungen entstehen, die er auf sich nimmt, um Eigentümer der Wohnung zu werden (z.B. BFH-Urteile vom 24.03.1993 X R 25/91, BStBl II 1993, 704;…vom 07.07.2005 IX R 77/03, BFH/NV 2006, 31). - BFH, 01.03.2005 - IX R 70/03
EigZul; Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen
Auszug aus FG Nürnberg, 10.05.2007 - IV 173/05
Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn es sich um private Vorgänge handelt, die steuerlich durch das Eigenheimzulagengesetz begünstigt sind (BFH-Urteile vom 01.03.2005 IX R 70/03, BFH/NV 2005, 1245, undvom 07.07.2005 IX R 77/03, BFH/NV 2006, 31). - BFH, 29.07.2003 - X B 32/03
Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG; Fremdvergleich
Auszug aus FG Nürnberg, 10.05.2007 - IV 173/05
Denn auch hier besteht infolge der innerhalb der Familie typischerweise fehlenden Interessengegensätze die Gefahr des steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. BFH-Beschluss vom 29.07.2003 X B 32/03, BFH/NV 2003, 1575).